- Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte
zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen
erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich Irrtum,
Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
- Weitergaben von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur an den Empfänger
selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge
unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen
Dritten zustande, so fährt dies ebenfalls zu einem
Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
- Vorkenntnis
Die Bekanntgabe des Objektes geschieht unter ausdrückliche
Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs.
Diese beträgt ab März 2007 jetzt 4 % einschließlich
MwSt ausgehend vom tatsächlichen wirtschaftlichen Kaufpreis.
Ist Ihnen das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt,
haben Sie uns diesbezüglich, spätestens innerhalb
von 5 Tagen, unter Beifügung des anderen Nachweises,
schriftlich mit Einschreiben, Mitteilung zu machen. Unterlassen
Sie dies, erkennen Sie unsere weitere Tätigkeit in
dieser Sache als eine für den Abschlussfall ursächliche
Tätigkeit an. Deshalb ist dann in jedem Fall bei Abschluß
eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt unsere
normale Provision zu zahlen.
- Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises, (Exposee mit Adresse, telefonische Adressauskunft
und Aufgabe bzw. hinterlassen Ihrer Postadresse), bzw. unserer
Vermittlung ein Vertrag, bezüglich des von uns benannten
Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch
Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als
den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen
oder kommt er für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht. Sofern das zustande gekommene
Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft
wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als ursprünglich
vorgesehener Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete,
Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt
auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den
Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe
gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen
oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern
das Rücktrittsrecht abweicht. Entsprechendes gilt,
wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag
geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt
Kauf).
- Verkäuferhaftung
Schließt der Verkäufer mit einem von uns nachgewiesenen
Interessenten, ohne uns zu informieren oder einzubinden,
einen notariellen Kaufvertrag, ohne uns im Notarvertrag
mit unserer Courtage in voller Höhe zu berücksichtigen,
haftet er uns gegenüber, ebenfalls mit für die
komplette Courtage. Vorraussetzung: Exposee mit Courtagenhinweis
über uns wurde postalisch ausgegeben, Adressaufgabe
über uns mit Anahme der Adresse und Telefon Nr., Vereinbarung
eines Besichtigung Termins mit Verkäufer über
uns, oder Besichtigung mit uns ohne Verkäufer aber
mit Hausschlüssel, Übergabe eines Besichtigungs
Exposees mit Courtagenangabe, Übergabe der von uns
nachgewiesenen Interessentenliste an den Eigentümer
zw. Verkäufer.
- Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlich
und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns
vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche
Vereinbarungen zustande kommen.
- Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages
fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall sind
Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskontsatz
/Basiszinssatz fällig.
- Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind
mit Abschluß des Maklervertrages zwischen Ihnen und
uns vereinbart.
Kauf: Bei An - und Verkauf von Grundbesitz errechnet aus
dem von uns erzielten Gesamtkaufpreis und von allem damit
in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer
4 % inkl. MwSt.
- An - und Verkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Verkaufsrechten berechnet vom
Verkaufs — bzw. Verkehrswert des Grundstücks
vom Berechtigten 1 %.
- Vermietung und Verpachtung
Bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer, zwei Kalt-
Monatsmieten vom Mieter zuzügl. MWST. Bei Vertragsdauer
über fünf Jahre 3 % des Vertragswertes ‚
wie oben beschrieben. Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich
Flächen oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen
unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom
Mieter eine weitere Monatsmiete. Die vorstehenden Provisionssätze
verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in
der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
- Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil
entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
- Makleraufträge (Alleinauftrag & Maklerauftrag)
Makleraufträge in schriftlicher Form, haben mit ihren
dort getroffenen Vereinbarungen Rang vor diesen "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen", diese sind insoweit nur
ergänzend hinzuzuziehen. Weitere anderweitige Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der jeweils schriftlichen
Form. Bekanntgabe der Daten: Die Objekt bezogenen Daten,
basieren auf den Angaben des Verkäufers, bzw. aus deren
Annoncen.
- Eine Gewähr kann von uns in keiner Weise übernommen
werden. Prüfen Sie ausdrücklich vor Abschluss
des Kaufvertrages.
Die Grunderwerbsteuer, Notar-Grundbuch, -sowie Finanzierungskosten
sind, außer der Pfandfreimachung des jeweiligen Objektes,
vom Käufer zu tragen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.
Frank Schulte
Auf dem Falkenberg 12
35435 Wettenberg
info@immobilienservice-schulte.de
Tel.: 0641-972 88 60 |