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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Angebote
    Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  2. Weitergaben von Informationen und Unterlagen
    Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur an den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so fährt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
  3. Vorkenntnis
    Die Bekanntgabe des Objektes geschieht unter ausdrückliche Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Diese beträgt ab März 2007 jetzt 4 % einschließlich MwSt ausgehend vom tatsächlichen wirtschaftlichen Kaufpreis. Ist Ihnen das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, haben Sie uns diesbezüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung des anderen Nachweises, schriftlich mit Einschreiben, Mitteilung zu machen. Unterlassen Sie dies, erkennen Sie unsere weitere Tätigkeit in dieser Sache als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Deshalb ist dann in jedem Fall bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt unsere normale Provision zu zahlen.
  4. Entstehen des Provisionsanspruches
    Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises, (Exposee mit Adresse, telefonische Adressauskunft und Aufgabe bzw. hinterlassen Ihrer Postadresse), bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag, bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
  5. Verkäuferhaftung
    Schließt der Verkäufer mit einem von uns nachgewiesenen Interessenten, ohne uns zu informieren oder einzubinden, einen notariellen Kaufvertrag, ohne uns im Notarvertrag mit unserer Courtage in voller Höhe zu berücksichtigen, haftet er uns gegenüber, ebenfalls mit für die komplette Courtage. Vorraussetzung: Exposee mit Courtagenhinweis über uns wurde postalisch ausgegeben, Adressaufgabe über uns mit Anahme der Adresse und Telefon Nr., Vereinbarung eines Besichtigung Termins mit Verkäufer über uns, oder Besichtigung mit uns ohne Verkäufer aber mit Hausschlüssel, Übergabe eines Besichtigungs Exposees mit Courtagenangabe, Übergabe der von uns nachgewiesenen Interessentenliste an den Eigentümer zw. Verkäufer.
  6. Folgegeschäft
    Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlich und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
  7. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
    Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskontsatz /Basiszinssatz fällig.
  8. Provisionssätze
    Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluß des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
    Kauf: Bei An - und Verkauf von Grundbesitz errechnet aus dem von uns erzielten Gesamtkaufpreis und von allem damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 4 % inkl. MwSt.
  9. An - und Verkaufsrecht
    Bei Vereinbarung von An- und Verkaufsrechten berechnet vom Verkaufs — bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1 %.
  10. Vermietung und Verpachtung
    Bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer, zwei Kalt- Monatsmieten vom Mieter zuzügl. MWST. Bei Vertragsdauer über fünf Jahre 3 % des Vertragswertes ‚ wie oben beschrieben. Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Flächen oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete. Die vorstehenden Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  11. Tätig werden für Dritte
    Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
  12. Makleraufträge (Alleinauftrag & Maklerauftrag)
    Makleraufträge in schriftlicher Form, haben mit ihren dort getroffenen Vereinbarungen Rang vor diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", diese sind insoweit nur ergänzend hinzuzuziehen. Weitere anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der jeweils schriftlichen Form. Bekanntgabe der Daten: Die Objekt bezogenen Daten, basieren auf den Angaben des Verkäufers, bzw. aus deren Annoncen.
  13. Eine Gewähr kann von uns in keiner Weise übernommen werden. Prüfen Sie ausdrücklich vor Abschluss des Kaufvertrages.

Die Grunderwerbsteuer, Notar-Grundbuch, -sowie Finanzierungskosten
sind, außer der Pfandfreimachung des jeweiligen Objektes, vom Käufer zu tragen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.

ImmobilienService

Frank Schulte
Auf dem Falkenberg 12
35435 Wettenberg

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